Stiftungswesen

Merkmale einer Stiftung

Eine Stiftung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die mit einem Kapital ausgestattet ist. Dieses Kapital muss auf Dauer erhalten bleiben. Die Erträge, die das Kapital abwirft, sind für den Stiftungszweck zu verwenden. Welchen Zweck die Stiftung verfolgt, ergibt sich aus ihrer Stiftungssatzung.

Unser Stiftungszweck ist die allgemeine Gemeindearbeit, die Jugendarbeit, die Kindergartenarbeit und die Erhaltung, Ausstattung und die Erneuerung der Gebäude der Kirchengemeinde.

 

Stimmt der Zweck der Stiftung mit dem überein, was die Abgabenordnung als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich festlegt (AO §§ 52-54), kann die Stiftung beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen, um steuerlich begünstigt zu werden. Sie kann dann z.B. Spendenbescheinigungen ausstellen.

Unsere Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Alle drei Jahre werden die Voraussetzungen überprüft. Der letzte Bescheid ist vom 05.02.2020.

 

Jede Stiftung verfügt über mindestens ein Organ, dass für die Stiftung im Rechtsverkehr handelt. Dieses ist dafür verantwortlich, dass das Vermögen in seinem Bestand erhalten bleibt und der Stiftungszweck erfüllt wird. 

Unsere Stiftung wird durch den Stiftungsvorstand vertreten. Dieser besteht aus fünf Personen. Aktuell durch Bernd Kammann als Vorstandsvorsitzenden, Pfarrer Michael Weber als stellvertretenden Vorsitzenden, Judith Kammann, Ingrid Ortlieb und Anke Streilein – Rohdenburg.

 

Das Stiftungskapital

Das Stiftungskapital ist das Fundament einer Stiftung. Es ist dauerhaft zu erhalten. Durch Zustiftungen kann das Stiftungskapital vergrößert werden.

Unsere Stiftung sichert die Erhaltung des Stiftungskapitals durch einen jährlichen Inflationsausgleich von zwei Prozent. Der Vorstand sieht die Notwendigkeit der weiteren Erhöhung des Stiftungskapitals um eine dauerhaft wachsende Basis für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu bekommen.

 

Zustiftungen können durch eine Geldgabe, aber auch durch andere Vermögenswerte erfolgen. Eine Stiftung ist auch Erbberechtigt.

Unser Stiftungskapital ist von 50.000 € Gründungskapital durch den Inflationsausgleich und Zustiftungen auf 364.419,68 € (Stand 31.12.2021) angewachsen. Wir haben bewusst keine Mindesthöhe für Zustiftungen festgesetzt und sind Dankbar, wenn Sie unsere Stiftung unterstützen.